Debatte

Mal eben was anderes erledigen?!

Privat kurz chatten, surfen oder telefonieren im Betrieb: Das ist nicht ohne Weiteres erlaubt

von Silke Becker

· Lesezeit 2 Minuten.
Rechtlich eine Grauzone: Privates während der Arbeitszeit erledigen. Foto: KAUTSCHUK/Daniel Roth

Berlin. Mal kurz in Facebook oder Whatsapp reinschauen, schnell eine E-Mail ans Reisebüro oder den Online-Shop schreiben – viele machen das wie selbstverständlich vom Arbeitsplatz aus. Und bewegen sich dabei oft in einer Grauzone. Wie das rechtlich aussieht, erklärt Moritz Mößner. Der Jurist arbeitet in der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Privat telefonieren oder im Internet surfen während der Arbeit  – macht das rechtlich einen Unterschied? „Nein“, sagt Mößner, denn „juristisch gesehen handelt es sich um die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationseinrichtungen“ – und da gelten immer dieselben Grundregeln. In der Praxis erlauben viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine maßvolle private Nutzung von Telefon und Internet während der Arbeitszeit. 

Der Chef entscheidet

Ansonsten gilt: „Ohne besondere Erlaubnis der Vorgesetzten ist die private Nutzung von dienstlichen Geräten verboten, und zwar sowohl während der Arbeitszeit als auch während der Pausenzeiten“, so der Experte. Insbesondere die private Verwendung eines Diensthandys muss ausdrücklich erlaubt sein, ansonsten darf das Firmenhandy nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.

Auch für den Gebrauch des eigenen Smartphones gilt, dass private Gespräche während der Arbeitszeit immer erlaubt sein müssen. Gestattet der Chef die private Telefonierzeit, muss sie sich in Grenzen halten und sich auf wenige Minuten pro Tag beschränken. „Eine exzessive Privatnutzung während der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber jedenfalls nicht tolerieren, in extremen Fällen kann das zur Kündigung führen“, mahnt der Jurist.  

„Die private Kommunikation darf keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben“
Moritz Mößner, Jurist bei der BDA

Was bei diesem Punkt aber ganz wichtig ist: Selbst wenn die private Kommunikation rein zeitlich gesehen im Rahmen bleibt, darf sie keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben! Das wäre etwa der Fall, wenn jemand während eines Meetings nicht zuhört, weil er am Smartphone spielt. Oder wenn jemand wegen privater Anrufe zu spät zu Besprechungen erscheint. Und natürlich darf die Arbeit an sich nicht behindert werden – ein Extrembeispiel wäre, wenn jemand mit seinem privaten Telefonat die Kunden-Hotline blockiert.

Riskant: Diensthandy privat nutzen 

Und wie ist es eigentlich in dem Fall, wenn dienstliche Aufgaben wie etwa E-Mails mit dem privaten Smartphone oder Tablet erledigt werden? Bevor man ein privates Gerät betrieblich nutzt, muss dies unbedingt mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden! „Dadurch können für das Unternehmen ja Risiken entstehen. Beispielsweise könnten über das private Gerät Viren oder andere Schadsoftware in das Unternehmen getragen werden“, betont Mößner. 

Ein anderes Risiko besteht im Datenklau, weil viele Apps auf das Adressbuch oder andere Daten zugreifen und darüber möglicherweise an sensible Unternehmensinterna kommen. Wer private Geräte ohne entsprechende Erlaubnis für dienstliche Zwecke benutzt, riskiert daher eine Abmahnung und unter Umständen sogar die Kündigung. „Und wenn dem Unternehmen durch die unerlaubte Nutzung nachweislich Schäden entstanden sind, drohen außerdem Schadenersatzforderungen“, warnt der Jurist. 

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