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Wie ist das mit der Mittagspause?

Wann hat man Anspruch auf eine Pause? Muss man Mittagspause machen oder könnte man auch durcharbeiten?

von Silke Becker

· Lesezeit 3 Minuten.
Guten Appetit: Die gemeinsame Mahlzeit stärkt die Verbundenheit unter Kollegen. Foto: Aycatcher – stock.adobe.com

Hannover. „So, ich mache mal Mittag.“ Alles klar, oder? Na ja, nicht wirklich! Wenn man etwas darüber nachdenkt, stellen sich manche Fragen, auf die man als Laie erst mal keine Antwort hat. Zum Beispiel: Dürfte man mittags auch durchkloppen – und dafür abends früher gehen? KAUTSCHUK hat solche Fragen mit Dirk Seeliger besprochen. Der Rechtsanwalt leitet den Bereich Recht beim Arbeitgeberverband ADK.

Auf die Frage, ob man eigentlich Pause machen muss, gibt es eine klare Antwort: Ja – es ist sogar laut Gesetz verboten, die Pause an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Wobei man gar nicht immer Anspruch auf eine Pause hat: „Wer weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Pausen“, erklärt Seeliger. Bei Arbeitszeiten zwischen sechs und neun Stunden stehen einem mindestens 30 Minuten Pausenzeit zu, bei noch längerer Arbeitszeit 45 Minuten.

„Pausen dienen dem Schutz  der Mitarbeitenden“ – Dirk Seeliger, Leiter des Bereichs Recht beim ADK

Aber wenn mal extrem viel zu tun ist: Dürfte man dann freiwillig auf die Pause verzichten? „Nein“, macht der Anwalt klar, „Pausen dienen dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten ihre Pausen auch tatsächlich einhalten.“ In vielen Betrieben werden Pausenzeiten deshalb direkt in die Zeiterfassung einprogrammiert.

Dazu muss man wissen, dass Pausen nicht etwa zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Und natürlich kann die Firma anordnen, dass für Pausen jeweils aus- und eingestempelt werden muss, wie Seeliger betont. „Schließlich muss der Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen können, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten auch tatsächlich genommen werden.“

Raucher aufgepasst:

An derartige Vorgaben sollte man sich streng halten. Das gilt besonders auch für Raucherinnen und Raucher: Sie sollten das Ausstempeln auch vor einer Zigarettenpause nicht vergessen! Denn: „Geschieht dies öfter oder gar regelmäßig, kann dies Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein“, sagt der Jurist. „So etwas kann nämlich als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.“ Und damit ist nicht zu spaßen, wie etliche Gerichtsurteile zeigen.

Daher sollte man auch darauf achten, die Mittagspause nicht zu überziehen. „Grundsätzlich müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vorgesehenen Pausenzeiten einhalten“, so Seeliger. „Der Arbeitgeber kann daher verlangen, dass überzogene Pausenzeiten nachgearbeitet werden.“

Je nach Betrieb oder Abteilung kann es für die Zeiten sogar präzise Vorgaben geben, etwa: Mittagspause ist von 12 bis 12.30 Uhr. So etwas fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers (allerdings muss er dabei gegebenenfalls die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten).

Stulle auspacken: das geht nicht überall

Natürlich kann man während der Mittagspause den Betrieb verlassen – es handelt sich ja nicht um Arbeitszeit. Das „Wo“ und das „Wie“ der Pause bestimmt also im Prinzip der Beschäftigte. Was aber nicht heißt, dass man einfach am Schreibtisch die Stulle auspacken sollte: „Hat der Arbeitgeber zum Beispiel angewiesen, dass ausschließlich im Aufenthaltsraum gegessen werden darf, muss sich der Beschäftigte daran halten“, sagt Seeliger. „Das ist in manchen Firmen ja schon aus hygienischen Gründen notwendig, beispielsweise in Laboren.“

Übrigens: Kann man mal nicht arbeiten, weil gerade eine Maschine ausfällt, ein Computer defekt ist oder einfach so Leerlauf herrscht, darf dies nicht nachträglich als Pausenzeit gewertet werden.

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